ALLGEMEINE VERKAUFS-, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN der Gesellschaft mit beschränkter Haftung BUTTONBOSS B.V., mit Sitz in Enschede. Diese Bedingungen wurden am 7. Juli 1998 unter der Nummer 62/1998 bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Almelo hinterlegt.

Artikel 1. ALLGEMEINES
Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, für alle unsere Warenlieferungen und alle von uns erbrachten Dienstleistungen. Ein allgemeiner Hinweis des Kunden auf seine Bedingungen wird von uns nicht anerkannt, da er diese Bedingungen allein durch die Erteilung seines Auftrags akzeptiert.

Artikel 2. ANGEBOTE
Alle unsere Angebote sind freibleibend und alle Angaben über Zeichnungen, Bilder, Maße, Farben, Mengen, etc. sind nur annähernd maßgebend.

Artikel 3. AUFTRÄGE
Bestellungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

Artikel 4. PREISE
Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, für die Lieferung ab Werk. Die Fracht wird gesondert, in der Regel durch Dritte, berechnet. Die von uns genannten Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, zuzüglich der eventuell anfallenden Umsatzsteuer. Der Auftraggeber, der in einem anderen EG-Mitgliedstaat als den Niederlanden ansässig ist, hat uns schriftlich seine korrekte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitzuteilen. Darüber hinaus hat er uns alle Daten und Dokumente zur Verfügung zu stellen, die wir als Nachweis dafür benötigen, dass die Waren in einem anderen EG-Mitgliedstaat als den Niederlanden geliefert wurden. Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen frei, die sich aus der vollständigen oder teilweisen Nichteinhaltung der vorstehenden Bestimmung durch den Auftraggeber ergeben, sowie von allen schädlichen Folgen. Wir behalten uns das Recht vor, den vom Kunden zu zahlenden Preis um den für die betreffende Lieferung innerhalb der Niederlande geltenden Mehrwertsteuersatz zu erhöhen, wenn die Dokumente nicht zu unserer Zufriedenheit sind.

Artikel 5. VERPACKUNG
Kleine Verpackungen sind in unseren Preisen enthalten. Großverpackungen (Kisten, Container usw.) werden dagegen gesondert berechnet und sind nicht in unseren Preisen enthalten. Wenn wir belastete Verpackungen frachtfrei zurückerhalten, nehmen wir sie zu dem in Rechnung gestellten Preis zurück, vorausgesetzt, sie kommen in gutem Zustand bei uns an. Wir nehmen keine Kartonagen oder ähnliche Verpackungen zurück.

Artikel 6. LIEFERUNG
Sofern nicht anders vereinbart, gilt die Lieferung als ab unserem Lager in Enschede erfolgt. Alle Güter reisen ab dem Zeitpunkt des Versands auf Risiko des Auftraggebers. Auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde, haftet der Auftraggeber für alle Schäden im Zusammenhang mit dem Transport. Der Auftraggeber muss sich gegen dieses Risiko ausreichend versichern. Wenn die Bestimmungen des ersten Absatzes dieses Artikels nicht anwendbar sind, sind wir nicht verpflichtet, eine weitergehende Entschädigung zu zahlen als den Betrag, den wir vom Frachtführer und/oder der Versicherungsgesellschaft im Zusammenhang mit dem Verlust oder der Beschädigung während des Transports erhalten können, und auf Verlangen des Auftraggebers treten wir unsere Forderung gegenüber dem Frachtführer oder der Versicherungsgesellschaft an den Auftraggeber ab.

Artikel 7. LIEFERFRIST
Die Lieferzeit wird in der Erwartung festgelegt, dass wir so weiterarbeiten können, wie es zum Zeitpunkt des Angebots absehbar war, dass das benötigte Material rechtzeitig geliefert wird und dass der Auftraggeber uns alle für den Auftrag erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung gestellt hat. Angegebene Lieferfristen können niemals als Fristen angesehen werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Im Falle einer verspäteten Lieferung hat der Auftraggeber uns daher in Verzug zu setzen und uns eine angemessene Frist zur Lieferung zu setzen. Diese Frist muss mindestens die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist betragen.

Artikel 8. GEFAHR UND EIGENTUMSÜBERGANG
Unmittelbar nachdem die Waren im Sinne von Artikel 6 als geliefert gelten, trägt der Kunde das Risiko für jeden direkten oder indirekten Verlust oder Schaden, der ihm oder Dritten durch diese Waren entsteht, unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 6. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor, bis der Auftraggeber die Gegenleistung einschließlich Zinsen und etwaiger zusätzlicher Kosten für alle Waren, die wir im Rahmen eines Vertrags geliefert haben oder liefern werden, und/oder für die im Rahmen eines solchen Vertrags geleisteten oder zu leistenden Arbeiten vollständig erbracht hat. Während des Eigentumsvorbehalts gehen alle Risiken auf Rechnung des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen so weit wie möglich mit der erforderlichen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum von Buttonboss zu verwahren, und zwar auf die dazu am besten geeignete Weise. Wenn unser Käufer in Deutschland ansässig ist, gilt abweichend vom Vorstehenden ein verlängerter Eigentumsvorbehalt gemäß dem für diese Angelegenheit geltenden deutschen Recht, wie er in der Besonderen Allgemeinen Bedingung in Anhang 1 enthalten ist, die einen integralen Bestandteil dieser Allgemeinen Bedingungen bildet.

Artikel 9. ZAHLUNG
Der Zahlungsort ist der Ort, an dem Buttonboss seinen Sitz hat. Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Zahlt der Kunde nicht innerhalb der geltenden Zahlungsfrist, gilt er von Rechts wegen als in Verzug, und wir sind berechtigt, dem Kunden ohne Mahnung oder Inverzugsetzung gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 12 % pro Jahr auf die Hauptsumme in Rechnung zu stellen. Eine Aufrechnung gegen angebliche Forderungen von uns ist ausgeschlossen. Ein Abzug bei Barzahlung ist unzulässig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit sofortige Zahlung oder Sicherheit zu verlangen. Im Falle des Zahlungsverzuges können wir vom Auftraggeber sämtliche Pfändungskosten außergerichtlich geltend machen. Diese Kosten werden auf 15 Prozent der Hauptsumme festgesetzt. (einschließlich Mehrwertsteuer).

Artikel 10. GEWÄHRLEISTUNG
Für alle von uns gelieferten neuen Waren, die von Dritten hergestellt wurden, übernehmen wir die Garantie gemäß der von diesen Dritten uns gegenüber abgegebenen Garantie, soweit diese anwendbar ist. Für andere von uns gelieferte Waren gilt die Garantie gemäß den einschlägigen Bestimmungen in Verträgen und/oder Angeboten.

Artikel 11. REKLAMATION
Offensichtliche Mängel sowie Mängel, die bei einer Prüfung oder Inspektion festgestellt werden können, müssen vom Kunden bei einer Prüfung oder Inspektion in unserem Lager und in allen anderen Fällen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware durch den Kunden reklamiert werden, andernfalls erlischt unsere Garantieverpflichtung in Bezug auf diese Mängel. Nicht offensichtliche Mängel müssen vom Kunden innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung dieser Mängel reklamiert werden, andernfalls erlischt unsere Garantieverpflichtung für diese Mängel.

Artikel 12. HAFTUNG
Unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen der öffentlichen Ordnung und der gegebenenfalls gemäß Artikel 10 abgegebenen Garantien ist unsere Haftung für Verlust oder Beschädigung, wegen Nichterfüllung oder anderweitig, auf den Betrag begrenzt, der im Rahmen der von uns zu diesem Zweck abgeschlossenen Versicherung gezahlt wird, in jedem Fall aber auf den Rechnungsbetrag der Güter, auf die sich der Verlust oder die Beschädigung bezieht, jedoch niemals auf mehr als € 4.500,00. Wir sind nicht verpflichtet, Kosten, Schäden und Zinsen zu ersetzen, unter anderem wegen Personenschäden und Verlust oder Beschädigung von beweglichen oder unbeweglichen Gütern. Der Kunde ist verpflichtet, uns schadlos zu halten und alle Kosten, Schäden und Zinsen zu ersetzen, die sich für uns als direkte oder indirekte Folge von Ansprüchen Dritter gegen uns im Zusammenhang mit Ereignissen, Handlungen oder Unterlassungen ergeben, für die wir gemäß diesen Allgemeinen Bedingungen nicht haftbar sind. Wir haften niemals für die Verwendung von Bildern und/oder Texten auf Artikeln, die von uns oder im Auftrag von Dritten hergestellt wurden und für die der Auftraggeber uns beauftragt hat. Der Kunde garantiert, dass er das Recht hat, diese Bilder und/oder Texte zu verwenden, und hält uns bedingungslos schadlos für alle diesbezüglichen Ansprüche Dritter wegen Verletzung gewerblicher oder geistiger Eigentumsrechte.

Artikel 13. AUFLÖSUNG
Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag und/oder diesen Bedingungen nicht nachkommt, sind wir berechtigt, den Vertrag auszusetzen oder, ohne Inverzugsetzung, ganz oder teilweise und außergerichtlich, ohne zu irgendeinem Schadenersatz oder einer Garantie verpflichtet zu sein, den Vertrag nach unserer Wahl aufzulösen. Befindet sich die Gegenpartei in einem Zustand höherer Gewalt im Sinne des Gesetzes, so sind wir berechtigt, den Vertrag auf die gleiche Weise aufzulösen, unbeschadet der anderen gesetzlichen Befugnisse. Wenn wir uns im Zustand höherer Gewalt befinden, hat der Auftraggeber weder Anspruch auf Lieferung noch auf Schadenersatz, noch auf Aufschub oder Auflösung, sondern er ist seinerseits gehalten, seine Verpflichtung zu erfüllen, es sei denn, es handelt sich um eine dauerhaft unmögliche Leistung. Wenn der Auftraggeber eine Verpflichtung, die sich aus diesem Vertrag oder einem anderen mit uns geschlossenen Vertrag ergibt, nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt, sowie im Falle eines Konkurses, einer Zwangsverwaltung, der Schließung oder der Liquidation des Unternehmens des Auftraggebers, ist er von Rechts wegen in Verzug, und wir sind berechtigt, den Vertrag auf die gleiche Weise wie oben beschrieben aufzulösen. Jede Forderung des Auftraggebers, die wir zu diesem Zeitpunkt haben oder erhalten, ist sofort und vollständig fällig. Wenn unser Käufer in Belgien ansässig ist, gilt zusätzlich zum Vorstehenden die folgende auflösende Bedingung gemäß den diesbezüglichen Bestimmungen des belgischen Rechts: Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag können wir den Verkauf von Rechts wegen und ohne Mahnung als null und nichtig betrachten. Eventuell geleistete Vorauszahlungen verbleiben bei uns, um eventuelle Verluste im Falle eines Weiterverkaufs auszugleichen.

Artikel 14. ANWENDBARES RECHT UND STREITIGKEITEN
Auf alle mit uns geschlossenen Verträge findet niederländisches Recht Anwendung, sofern sich aus dem Vertrag und/oder diesen Bedingungen nichts anderes ergibt. Alle Streitigkeiten, die sich aus den von uns unter welchem Namen auch immer abgegebenen Angeboten und geschlossenen Verträgen ergeben, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in Amsterdam zur Entscheidung vorgelegt.

EIGENTUMSVORBEHALT DEUTSCHLAND

Alle Rechnungsverkäufe an Kunden mit Sitz in Deutschland werden auf der Grundlage von Auftragsbestätigungen abgeschlossen, die die folgende Eigentumsvorbehaltsklausel enthalten:

  • Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor, bis alle unsere Forderungen, die wir aufgrund der Lieferung, gleich aus welchem Rechtsgrund, haben oder erwerben, vollständig an uns bezahlt sind.
  • Der Kunde ist berechtigt, unsere Produkte im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu verbinden. Zur Sicherung unserer in Ziffer 1 genannten Ansprüche erwerben wir Miteigentum an den durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Gegenständen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware, an der wir Miteigentum erworben haben, unentgeltlich [für uns] mit der gebotenen Sorgfalt zu verwahren. Unser Miteigentum entspricht dem Wert der von uns hergestellten Sache und der durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen neuen Sache.
  • Wir gestatten dem Kunden eine Weiterveräußerung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes, die widerruflich ist. Dieses Recht erlischt bei Zahlungseinstellung. Der Kunde tritt hiermit alle Forderungen mit Nebenrechten an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung zustehen. Die abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherung der in Satz 1 genannten Ansprüche. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne ihren ausdrücklichen Widerruf, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die Ware weiterverkauft hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen. Er ist ferner verpflichtet, auf seine Kosten eine öffentlich beglaubigte Abtretungsurkunde über die Forderungen an uns ausstellen zu lassen.
  • Zu anderen Verfügungen über die Ware, an der wir uns das Eigentum vorbehalten oder an der wir Miteigentum haben, oder über die an uns abgetretenen Forderungen ist der Kunde nicht befugt. Verpfändungen oder sonstige Beeinträchtigungen unserer Rechte an den uns ganz oder teilweise gehörenden Waren hat der Kunde uns unverzüglich mitzuteilen.
  • Wir sind berechtigt, die uns gehörende Ware jederzeit zurückzufordern, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät oder sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern. Nehmen wir die Rücknahme tatsächlich vor, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies – unbeschadet anderer zwingender gesetzlicher Vorschriften – ausdrücklich erklären.
  • Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten zur Befriedigung unserer Forderungen den Gesamtbetrag unserer Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden bestimmte, von uns zu bestimmende Sicherheiten freigeben.

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